Richtlinien für Veröffentlichungen der Vereine im Amtsblatt der Stadt Bruchsal

Veröffentlicht am 28.09.2011 in Allgemein

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Untergrombacher Ortschaftsrat, Horst Gringmuth, hat bei der OR-Sitzung am 14.9.2011 zu diesem Thema einen Antrag folgenden Inhalts gestellt:

In den vergangenen Monaten wurde von Seiten einiger Mitbürger, die für Untergrombacher und andere Vereine in den Stadtteilen die Pressearbeit erledigen, beklagt, dass die Pressearbeit durch unklare Richtlinien unnötig erschwert wird. Es wurde und wird beanstandet, dass es immer wieder zu unnötigen Problemen mit der Pressestelle der Stadt Bruchsal kommt, weil keine eindeutigen und klaren schriftlichen Richtlinien vorliegen, an denen sich die Vereine bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit orientieren können. Ortschaftsrat Horst Gringmuth forderte, den Vereinen die Richtlinien der Stadt für die Veröffentlichung von Artikeln im Amtsblatt zugänglich zu machen.

Inzwischen hat die Pressestelle der Stadt Bruchsal reagiert und folgende Richtlinien (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Gemeinderat der Stadt Bruchsal) als Maßgabe für Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bruchsal genannt:

1. Wie viele Zeichen darf ein Beitrag höchsten enthalten?
Die Länge eines Beitrags sollte 2.500 Zeichen NICHT überschreiten.
2. Kann auch ein Foto beigefügt werden?
Ja, zu jedem Text kann auch ein Foto beigefügt werden. Aber: nur EIN Foto, keine Plakate, keine Flyer.
3. Wie groß darf die Foto-Datei höchstens sein und wird sie dem gesamten Zeichenkontingent zugerechnet?
Die Größe des gelieferten Fotos ist unerheblich und wird nicht auf das restliche Zeichenkontingent angerechnet.
4. Bis wann muss der Artikel im Regelfall bei der Pressestelle vorliegen?
Der Redaktionsschluss wird auf Seite 2 jeder Amtsblatt-Ausgabe(Impressum) bekanntgegeben (In der Regel: "Redaktionsschluss ist Freitag, 12 Uhr. Für Wochenendveranstaltungen gilt: Montag, 10 Uhr.")
5. Bis wann muss ein Artikel im Ausnahmefall spätestens vorliegen?
Siehe Punkt 4
6. An welche Email-Adresse ist der Artikel zu senden?

amtsblatt@bruchsal.de
(Die Adresse ist im Impressum zu finden: auf Seite 2 im Amtsblatt )

 

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